Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: 09802 1339 kontakt@lvp.de

Regalinspektion

Inspektion von Regalen gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (früher BGR234)

Für Sicherheit auf allen Ebenen.

Eine unserer Hauptaufgaben ist die Regalinspektion gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (früher BGR234). Als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung (§10 BetrSichV) verpflichtet, regelmäßige Regalinspektionen von Regalanlagen und Lagereinrichtungen im Abstand von höchstens 12 Monaten durch zu führen. Unsere Regalprüfer überprüfen herstellerunabhängig und bundesweit sämtliche Regalsysteme gemäß der DIN EN 15635. Die Inspektion der Regale erfolgt bei laufendem Lagerbetrieb. Die Regalinspekteure führen Sichtkontrollen durch, hierbei werden die Regale auf optische Beschädigungen, Fehlteile und weitere Mängel überprüft. Die Ergebnisse der Lagerprüfung werden protokolliert und evtl. Mängel werden bildlich dargestellt und jedes Regal erhält eine Prüfplakette.

Der Auftraggeber erhält ein Inspektionsprotokoll mit Schadensbeurteilung der Regale bzw. Lagereinrichtung. Unsere Aufkleber sind nummeriert, so haben Sie einen Überblick über die Regale und können Beschädigungen aus dem Prüfprotokoll leicht nachvollziehen. Sie selbst sollten allerdings wöchentlich ebenfalls eine Sichtprüfung durchführen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen. Wir bieten Ihnen praxiserfahrene Regalinspekteure, die auf eine langjährige Erfahrung zurück blicken könne und über eine entsprechende Ausbildung inkl. Abschlussprüfung (TÜV-zertifizierter Regalprüfung)) verfügen. Wir sind Herstellerunabhängig. Wir prüfen Regale von allen Herstellern. Selbst wenn Sie einen bunten Mix haben, prüfen wir diese entsprechend den Vorgaben.

Die Inspektionspflicht gilt für:

  • Einfahrregale
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Durchfahr- und Durchlaufregale
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Manuell verfahrbare Regale

Die Kosten einer Regalprüfung richten sich nach Art und Aufwand der zu prüfenden Regalsysteme. Fordern Sie bei uns einfach ein kostenfreies und unverbindliches Angebot an und geben Sie im Formular auch die Regalmeter und/oder Regalfelder ein. Da wir kein Regalhersteller sind, ist es folglich auch nicht unser Anliegen Ihnen etwas zu verkaufen. 
Selbstverständlich weisen wir immer darauf hin, dass Sie Beschädigungen an Ihren Regalsystemen reparieren oder ersetzen lassen müssen. Gerne bieten wir Ihnen die Instandsetzung nach einer Regalprüfung auch gerne an.

Folgen bei Verstößen gegen die Regalinspektion: Wird die Regalinspektion nicht ordnungsgemäß seitens der Betriebssicherheits-Verordnung durchgeführt und kommt es zu Sachschaden oder werden Personen verletzt, weil Regale umstürzen, kann die Rechtsprechung zum Ergebnis kommen, dass der Verantwortliche einen Verstoß gegen die Regalprüfung begangen hat und somit gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Lassen Sie sich von uns überzeugen. Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin oder fordern Sie ein Angebot an. Gerne können Sie uns anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Damit Ihnen das nicht passiert