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Checkliste: Sichtkontrolle von Regalen

Zum Ausdrucken: die wichtigsten Prüfpunkte für die regelmäßige Sichtkontrolle durch Ihr eigenes Personal.

Zwischen den Experteninspektionen kontrolliert der Betreiber seine Regale selbst – durch geschultes, beauftragtes eigenes Personal, nach DIN EN 15635 wöchentlich oder in anderen, nach Risiko festgelegten Abständen. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Prüfpunkte zusammen. Sie stützt sich auf die Prüffragen der DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ und die Anforderungen der DGUV Information 208-061.

Checkliste als PDF
A4, zum Ausdrucken – mit Feldern für Datum, Bereich und Unterschrift.

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Regalkonstruktion

  1. Stützen und Rahmen ohne Anfahrschäden, Verformungen oder Risse
  2. Verbände (Diagonalen und Horizontalen) vollständig und unbeschädigt
  3. Traversen ohne sichtbare Verformung oder auffällige Durchbiegung, Anschlüsse unbeschädigt
  4. Traversensicherungen (Sicherungsstifte) vollständig und eingesetzt
  5. Fußplatten und – soweit vorgesehen – Bodenverankerung vorhanden und fest
  6. Regal steht lotrecht, keine erkennbare Schiefstellung
  7. Hallenboden im Bereich der Stützen ohne Schäden oder Absenkungen
  8. Bereits gekennzeichnete Schäden (Stufe Grün) unverändert

Schutzeinrichtungen

  1. Anfahrschutz an Regalecken und Durchfahrten vorhanden (Pflicht bei Staplerbedienung), nicht mit dem Regal verbunden, am Boden verankert, unbeschädigt und gelb-schwarz gekennzeichnet
  2. Durchschubsicherungen, Rückwandgitter und seitliche Herabfallsicherungen (soweit vorhanden) intakt
  3. Bei kraftbetriebenen Regalen: Not-Halt vorhanden, erreichbar und unbeschädigt; Schutzeinrichtungen (z. B. Schaltleisten, Lichtschranken) funktionsfähig

Kennzeichnung und Beladung

  1. Belastungsschild vorhanden, lesbar und passend zur aktuellen Fachaufteilung
  2. Zulässige Fach- und Feldlasten nicht überschritten
  3. Ladeeinheiten und Paletten unbeschädigt, mittig aufgesetzt, ohne gefährlichen Überstand
  4. Ausreichend Freiraum zwischen Ladeeinheiten, Traversen und Nachbarfächern
  5. Verkehrswege frei, kein Lagergut ragt in die Gänge
  6. Keine eigenmächtigen Umbauten oder Veränderungen an der Anlage

Bei Schäden

Festgestellte Schäden sofort melden. Bereiche mit Schäden an tragenden Teilen oder Sicherungen, die die Trag- oder Standsicherheit beeinträchtigen können, entlasten und sperren, bis eine zur Prüfung befähigte Person sie beurteilt hat. Wieder beladen erst nach ihrer Freigabe – bei Orange und Rot erst nach fachgerechter Instandsetzung.

Muster ohne Gewähr. Passen Sie die Checkliste an Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Regalarten an. Sie ersetzt nicht die Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person.

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